Am 25. September 2012 wurde Bayernweit die Rauchmelderpflicht eingeführt.
Ende 2017 endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten !
Die Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick:
- seit 25. September 2012 als §46 der Bayrischen Baurodnung (BayBO)
- gilt für alle Neubauten die ab dem 01. Januar 2013 errichtet werden
- die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2017
- mindestens ein Rauchmelder je Kinder- und Schlafzimmer
- mindestens ein Rauchmelder je Flur der zu Aufenthaltsräumen führt
Sind Ihre Räume bereits umgerüstet ?
Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung.