rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Am 25. September 2012 wurde Bayernweit die Rauchmelderpflicht eingeführt.
Ende 2017 endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten !

Die Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick:

  • seit 25. September 2012 als §46 der Bayrischen Baurodnung (BayBO)
  • gilt für alle Neubauten die ab dem 01. Januar 2013 errichtet werden
  • die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2017
  • mindestens ein Rauchmelder je Kinder- und Schlafzimmer
  • mindestens ein Rauchmelder je Flur der zu Aufenthaltsräumen führt

Sind Ihre Räume bereits umgerüstet ?
Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung.